Verordnungsnummer als eindeutiges Merkmal
Die vom PVS vergebene Verordnungsnummer dient auch STAR als eindeutiges Merkmal für alle zu einer Verordnung gehörenden Abrechnungsvorgänge.
Note
Es kann im Laufe der Abrechnung einer Verordnung vorkommen, dass STAR Abrechnungsvorgänge Charge ohne Beteiligung des PVS storniert und/oder weitere Charges anlegt. In solchen Fällen erhalten Charges einen neuen Status oder es kommen Charges hinzu, die dem PVS nicht bekannt sind. Die Verordnungsnummer des PVS ist daher das einzige Merkmal, mit dem sich Abrechnungsvorgänge zwischen PVS und STAR synchronisieren lassen.
Damit STAR gleiche Verordnungsnummern verschiedener Kunden differenzieren kann, muss die Verordnungsnummer voll qualifiziert werden.
Beispiel:
Vergibt das PVS die Verordnungsnummer 100, so muss in ChargeInput.prescriptionKey ein Wert nach folgendem Muster angegeben werden: 100/subdomain.domain.tld.
Als Domain und Top Level Domain (tld) eignet sich eine dem PVS-Hersteller zugewiesene Internetdomäne, z.B. example.com. Die Subdomain soll idealerweise den Datenbestand repräsentieren. Dafür eignet sich am besten die dem Kunden vom PVS-Hersteller zugewiesene Seriennummer oder (bei cloud-basierten) Systemen eine Zugangs- oder Kontonummer.
Eine eindeutige Verordnungsnummer lautet daher beispielsweise: 100/1548.example.com. Ausgesprochen: Verordnungsnummer 100 im Datenbestand der Seriennummer 1548 des PVS "Example".