Übersicht
Dieser Abschnitt enthält Detailinformationen und Beispiele für verschiedene Abrechnungsvorgänge.
Note
Bevor Sie Abrechnungsvorgänge abgeben, berücksichtigen Sie bitte die Hinweise zur Bildung von Verordnungsnummern.
GKV Heilmittel
In diese Gruppe fallen Verordnungen auf Muster 13 für Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen (Sammelgruppenschlüssel B der Technischen Anlagen 1 und 3 zur maschinenlesbaren Abrechnung nach § 302 SGB 5).
Außerdem können die oben genannten Berufsgruppen über diesen Weg Verordnungen auf Muster 13 und Bundeswehrverordnungen an die Träger der Freien Heilfürsorge und an Sozialämter abgerechnet werden, die nicht unter die maschinenlesbare Abrechnung fallen. Die Entscheidung, welches Verfahren (maschinenlesbar oder papierbasiert) angewendet wird, trifft der Abrechnungsdienst.
GUV
In diese Gruppe fallen alle Verordnungen auf die gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallkassen der öffentlichen Hand (GUV).